Umsatzsteuerlich ist ein Streamer auch bei einmaliger Tätigkeit Unternehmer im Sinn des § 2 UstG.
Infos/ Link zur UST Beantragung: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/Vergabe_USt_IdNr/vergabe_ust_idnr.html#js-toc-entry2